Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich in der (Teilzeit-)Berufsschule

Worum geht es?

Der Nachteilsausgleich ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen, faire Bedingungen bei Leistungsnachweisen und Prüfungen zu erhalten.
Die Maßnahmen sind individuell und richten sich nach dem jeweiligen Bedarf.

Was müssen Sie als Eltern oder volljährige Schülerin oder volljähriger Schüler beachten?

  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag:
    Reichen Sie zu Beginn jedes Schuljahres einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Schulleitung ein (per E-Mail möglich).
  2. Fachärztliche Diagnose beifügen:
    Legen Sie dem Antrag eine fachärztliche Bescheinigung oder ein Gutachten bei, das die Funktionsbeeinträchtigung oder Behinderung bestätigt.
  3. Fristen beachten:
    Der Antrag sollte bis zu den Herbstferien gestellt werden, damit die Klassenkonferenz rechtzeitig nach den ersten Leistungsnachweisen entscheiden kann.
  4. Mitwirkung an der Entscheidung:
    Die Klassenkonferenz prüft den Antrag und entscheidet individuell über Art und Dauer des Nachteilsausgleichs. Bei Abweichungen von der Leistungsbewertung ist Ihre Zustimmung erforderlich.
  5. Information und Dokumentation:
    Sie werden über die Entscheidung der Klassenkonferenz informiert. Die Maßnahmen werden im individuellen Förderplan dokumentiert.
  6. Jährliche Antragstellung und Prüfungen:
    Stellen Sie für jedes Schuljahr einen neuen Antrag. Für Abschlussprüfungen oder Prüfungen bei Kammern (z. B. IHK, HWK) ist ein separater Antrag bei der jeweiligen Prüfungsstelle notwendig.

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Lesen Sie bitte die Informationen zum Thema „Funktionsbeeinträchtigungen“ oder wenden Sie sich an: